Führung von Rechtsbehelfsverfahren
Ein verhältnismäßig großer Teil der Bescheide der Finanzverwaltung wird aufgrund unterschiedlicher Auffassung angefochten. Wir vertreten dabei unsere Mandanten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber den Finanzämtern und vor den Finanzgerichten.
Die Auseinandersetzung führen wir möglichst durch außergerichtliche Rechtsbehelfe (Einspruch), aber wenn notwendig auch durch Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.